Einstellungsüberprüfung

Die Praxis der Überprüfung von künftigen Mitarbeitern vor Vertragsabschluss ist in Großbritannien und den Vereinigten Staaten üblich und teilweise sogar Pflicht. In Deutschland werden in der Regel nur Personen überprüft, wenn es sich um hohe Entscheidungsträger oder Mitarbeiter in sensiblen Branchen wie der Wehrtechnik handelt.

Internationale Statistiken und verstärkte Compliancevorschriften machen es aber nun auch in Deutschland nötig diese Praxis hier verstärkt bei Einstellungen zu übernehmen. So meldet backgroundsonline.com, dass über 30% der weltweiten Geschäftskonkurse auf die Einstellung von korrupten Mitarbeitern zurückzuführen ist. In Großbritannien sollen bis zu ein Viertel aller Lebensläufe nicht der Wahrheit entsprechen. Die wirtschaftlichen Konsequenzen können immens sein, Reputationsschäden noch höher da sie weit nach einer begangenen Straftat nachwirken.

Bei Hintergrundüberprüfungen werden die Angaben von Bewerbern auf Echtheit überprüft und unterlassene Angaben recherchiert. Hierbei bedient sich JANUS offener Quellen sowie Umfragen im Markt. Dabei wird das deutsche Datenschutzgesetz strikt eingehalten um den Auftraggeber vor Reputationsschäden zu schützen.

Das deutsche Datenschutzgesetz erlaubt dem künftigen Arbeitgeber Daten und Informationen während der Bewerbungsphase zu sammeln und speichern. Im Fall einer Nichteinstellung müssen alle Unterlagen an den Bewerber überreicht werden und alle gespeicherten Daten gelöscht werden. In manchen Fällen werden Bewerber um Informationen gebeten die der Bewerber nicht geben muss. Beispiele hierfür sind ein Schufa –Auszug oder Kontoauszüge. Werden solche Fragen gestellt oder Unterlagen verlangt so darf der Bewerber eine unwahre Antwort geben oder die Aussage verweigern. Versucht der künftige Arbeitgeber diese Informationen zu beschaffe, macht er sich strafbar.

Die Überprüfung von künftigen Mitarbeitern ist in vielen Ländern zu einem Bestandteil von Fraud Risk Management geworden und liefert einen wichtigen Beitrag zur Verminderung von Geschäftsrisiken. Im Vorfeld werden ungeeignete Kandidaten aufgedeckt um dadurch das Unternehmen von betrügerischen Taten zu schützen.